Maskenpflicht in der Bahn: Wo gilt denn nun was für Reisende?

13.12.2022 16:15
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Schleswig-Holstein schafft nach Bayern und Sachsen-Anhalt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des ÖPNV ab. Was ist nun, wenn ich mit dem Zug über Ländergrenzen fahre? Diese und alle weiteren wichtigen Fragen beantwortet der reisereporter.

Abschaffen oder nicht? Die Maskenpflicht in Bus und Bahn wird seit Monaten in Deutschland heiß diskutiert. Vor allem, seit in Flugzeugen die Pflicht gefallen ist. Nun preschen Bayern und Sachsen-Anhalt vor – und Deutschland droht wieder zu einem riesigen Flickenteppich mit verschiedenen Regelungen zu werden.

Schleswig-Holstein schafft die Maskenpflicht ab.

Als drittes Bundesland schafft auch Schleswig-Holstein die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, also in Bussen sowie Bahnen des Nah- und Regionalverehrs ab, und zwar zum Ende des Jahres 2022. Das Gebot laute, sich selbst schützen, heißt es zur Begründung. Hier setze das Bundesland auf Eigenverantwortung.

Die anderen norddeutschen Länder zeigen sich hier zurückhaltender, in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen bleibt die Pflicht.

Auch Bayern und Sachsen-Anhalt schaffen Maskenpflicht im ÖPNV ab.

Zuvor hatten bereits Bayern zum 10. Dezember und Sachsen-Anhalt zum 8. Dezember die Maskenpflicht abgeschafft, es gilt nun lediglich noch eine Empfehlung zum Tragen der Schutzmaske im öffentlichen Personennahverkehr. Die meisten anderen Länder aber wollen die Maskenpflicht im ÖPNV bis mindestens Jahresende verlängern, einige darüber hinaus.

Was ist, wenn ich durch verschiedene Bundesländer im Zug reise?
Wer nun mit dem Zug durch verschiedene Bundesländer fährt, könnte sich in der Zeit um etwa ein Jahr zurückversetzt fühlen. Damals hatte es den Masken-Regelflickenteppich schon einmal gegeben.

Wer beispielsweise mit einem Regionalzug von Magdeburg nach Hannover fahren will, kann ohne Maske einsteigen. An der Landesgrenze jedoch muss der Mund-Nasen-Schutz ausgepackt und aufgesetzt werden. Und wer von Stuttgart nach München fährt, muss mit Maske einsteigen, kann sie aber nach der Grenze von Baden-Württemberg nach Bayern absetzen.

Es geht sogar noch skurriler: Wer mit einem Bus oder dem RE von Neu-Ulm in Bayern nach Ulm in Baden-Württemberg fährt, das sind etwa drei Kilometer, muss eine Maske aufsetzen, sobald er die Donau und damit die Landesgrenze überquert.

Fernverkehr: Maskenpflicht in ICE und IC bleibt.

In ICE und IC stellt sich die Frage nicht. Hier muss ohnehin überall weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden: Erst im Oktober ist das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, wodurch bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr gilt. Die Regelung ist bis 7. April 2023 bundesweit gesetzlich festgeschrieben.

Allerdings können die Bundesländer die Regelung weitergehend erlassen. So reicht bisher beispielsweise in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern das Tragen einer medizinischen Maske im Nahverkehr aus. Reisende sollten sich also vorab über die jeweils geltenden Regeln informieren.

In diesen Bundesländern müssen sich Corona-Infizierte nicht mehr isolieren
In Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz ist bereits Mitte November die generelle Isolationspflicht für positiv auf Corona getestete Personen entfallen. Stattdessen wollten diese Bundesländer auf eine verschärfte Maskenpflicht für Infizierte in der Öffentlichkeit setzen.

Baden-Württemberg will das weiterhin durchziehen. Dort soll es vorerst keine Änderungen bezüglich der Maskenpflicht in Bus und Bahn geben, Gleiches gilt in Hessen und Rheinland-Pfalz.

In welchen Ländern in Europa gilt die Maskenpflicht beim Bahnfahren?
In den meisten Ländern wird das Tragen einer Maske in Bus und Bahn lediglich empfohlen, darunter Frankreich, Finnland, Dänemark und Belgien. Griechenland, Spanien und Zypern setzen hingegen weiterhin auf die Maskenpflicht unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Bulgarien besteht die Pflicht aktuell in Sofia bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.


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